Statuten


1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Art. 1  Wesen und Zweck
1.1. Die FDP-Muttenz vereinigt Frauen und Männer aus allen Kreisen der Bevölkerung, welche sich auf der Grundlage einer liberalen und auf das Gemeinwohl ausgerichteten Staats- und Gesellschaftsauffassung im Gemeinwesen beteiligen wollen.
1.2. Die FDP-Muttenz bildet eine Sektion der FDP-Baselland.
1.3. Sie bekennt sich zu den politischen Grundsätzen der FDP-Baselland.

Art. 2 Aufgaben
2.1. Die FDP-Muttenz wirkt an der Gestaltung und Erneuerung von Staat und Gesellschaft mit, indem sie insbesondere
a) zur Übernahme öffentlicher Verantwortung befähigter Bürger heranbildet;
b) die aktive Teilnahme der Bürger am politischen Leben in der Gemeinde, namentlich auch an Wahlen und Abstimmungen fördert;
c) sich durch Aufstellung von Kandidaten an den Wahlen in der Gemeinde, im Bezirk und im Kanton beteiligt;
d) ihre Auffassung zum politischen Geschehen, insbesondere durch ihre Mitglieder in der Gemeindekommission, durch Presseberichte in den Lokalzeitungen, sowie durch Abstimmungsempfehlungen äussert;
e) eine ständig wechselseitige Verbindung zwischen Volk und Gemeinde¬behörden durch umfassende und regelmässige Information anstrebt.
2.2 Die FDP-Muttenz widmet sich vor allem dem politischen Leben in der Gemeinde Muttenz.
2.3 Als Mitglied der FDP-Baselland übernimmt sie diejenigen Aufgaben, die ihr nach den Statuten der FDP-Baselland obliegen. Sie ist bemüht, das Verständnis für die kantonalen Belange in der Gemeinde zu wecken, der FDP-Baselland politisches Kader für die Übernahme von parteiinternen Aufgaben sowie von Verantwortung im Kanton bereitzustellen.

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